Rechtsprechung
FG Hessen, 10.01.1996 - 6 K 1804/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung; Erledigung durch Überleitung in Beitreibungsverfahren; Rechtsschutzinteresse durch Erwartung einer Schadensersatzklage; Schadensersatz wegen Erfordernis der Inanspruchnahme einer Bankbürgschaft zur Abwendung der Vollziehung einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1996, 414
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 30.07.1975 - I R 153/73
Berechtigtes Interesse - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Finanzgerichtliches …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 26.06.1989 - II ZR 128/88
Abgrenzung Innengesellschaft zum partiarischen Rechtsgeschäft; Auflösung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG München, 21.02.1995 - 14 K 2598/91
Rechtsmäßigkeit eines dinglichen Arrests zur Sicherung der Vollstreckung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Sachsen, 11.08.1993 - 1 K 8/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 26.10.1983 - I R 111/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 17.10.2018 - XI R 35/16
Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter Arrestanordnung
cc) Soweit sich das FG für seine Rechtsauffassung auf das Urteil des Hessischen FG vom 10. Januar 1996 6 K 1804/90 (EFG 1996, 414) beruft, unterscheidet dieses bereits nicht zwischen der Anfechtung einer Arrestanordnung und der Frage der Aufhebung derselben nach § 325 AO (hierzu oben IV.2.d).Ferner ist das Urteil des Hessischen FG in EFG 1996, 414, soweit es bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Arrestanordnung nachträglich entstandene Tatsachen außer Acht lässt, die den zwingenden Schluss rechtfertigen, dass eine konkrete Gefahr der Vollstreckungserschwerung oder -vereitelung bereits im Zeitpunkt des Ergehens der Arrestanordnung gegeben war, nicht mit den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 138, 16, BStBl II 1983, 401 zu vereinbaren.
- BFH, 22.07.2008 - VIII R 8/07
Fortsetzungsfeststellungsklage - kein berechtigtes Interesse bei angestrebter …
Dass ihr derartige Kosten --etwa Gebühren für eine Bankbürgschaft zur Abwendung der Arrestvollziehung (vgl. Urteil des Hessischen FG vom 10. Januar 1996 6 K 1804/90, Entscheidungen der Finanzgerichte 1996, 414)-- entstanden wären, hat die Klägerin aber nicht vorgetragen. - FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 10 K 10324/14
Arrestanordnung vom 28.08.2013
Abzustellen ist hier vielmehr auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Erlasses der Arrestanordnung (vgl. auch Urteil des Hessischen FG vom 10. Januar 1996 6 K 1804/90, EFG 1996, 414), die nach den obigen Ausführungen das Vorliegen eines Arrestgrundes nicht gerechtfertigt haben. - FG Baden-Württemberg, 20.02.2001 - 4 K 317/96
Durchführung eines Besteuerungsverfahrens nach Einleitung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar